Bei jeder medizinischen Behandlung steht das Wohl des Patienten an erster Stelle. Jedoch gelingt es trotz hohem ärztlichen und pflegerischen Einsatzes nicht immer, ein Optimum an Behandlungskomfort und Behandlungsqualität zu erzielen. Grund hierfür sind meist strukturelle Schwächen des Gesundheitssystems (z.B. die strikte Trennung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung) oder eine ungenügende Vergütung moderner, jedoch häufig auch teurer Versorgungstechniken. Um dem zu begegnen hat der Gesetzgeber 2004 unter dem Begriff „Integrierte Versorgung“ (IGV) den Krankenkassen ermöglicht, einen Teil der Versicherteneinkünfte für „neue Versorgungsformen“ ausgeben zu können. Durch besondere Verträge zwischen Krankenkassen und geeigneten Leistungserbringern sollen eine stärkere Vernetzung der Fachdisziplinen und Sektoren (Hausärzte, Fachärzte, Krankenhäuser) gefördert, die Qualität der Patientenversorgung dabei verbessert und gleichzeitig die Gesundheitskosten gesenkt werden.
Welche Vorteile bietet die Integrierte Versorgung für Patientinnen und Patienten?
Die Patientinnen und Patienten sind in eine organisierte Behandlungskette eingebunden, die ihnen die eigene, oft mühsame Suche nach den richtigen Spezialisten abnimmt.
Teure Doppel- und Mehrfachuntersuchungen sowie unnötige Belastungen für die Patienten werden vermieden. Die Liegezeiten in den Krankenhäusern werden verkürzt.
Die Übergänge von ambulanter, stationärer und rehabilitativer Versorgung sind besser koordiniert. Lange Wartezeiten entfallen.
Die Behandlung erfolgt nach definierten Behandlungspfaden und auf dem neuesten Stand des medizinischen Wissens. In vielen integrierten Versorgungsprojekten bieten die medizinischen Leistungserbringer Garantiezusagen für ihre Leistungen (zum Beispiel bei chirurgischen Eingriffen).
Durch standardisierte Nachuntersuchungen nach abgeschlossener stationärer und rehabilitativer Behandlung werden Folgeerkrankungen vermieden oder eingeschränkt.
Viele Krankenkassen bieten ihren Versicherten für die Teilnahme an der Integrierten Versorgung spezielle Boni (zum Beispiel Wegfall der Krankenhauszuzahlung und der Praxisgebühr).